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Amsterdam/Ratingen, 24.09.2008

Gesetzentwurf zur Umsatzsteuer im Postmarkt: TNT Post fordert Nachbesserungen

TNT Post begrüßt grundsätzlich, dass sich die Bundesregierung mit der Neuregelung der Umsatzsteuer im Postmarkt befasst. Dies ist eine notwendige Maßnahme, da die derzeitige Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG gegen europäisches Recht verstößt und Wettbewerb verhindert. Der vorliegende Gesetzentwurf ist jedoch nicht geeignet, den Wettbewerb im Postmarkt zu beleben.

Unkonkrete und auslegbare Formulierungen ermöglichen es der Deutschen Post AG, weiterhin keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Der Bund verzichtet durch die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG Jahr für Jahr auf Steuereinnahmen in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro. Für die vorgesehene Übergangsfrist bis zum 01. Januar 2010 gibt es keine sachliche Grundlage. 

Obwohl der Gesetzentwurf in die richtige Richtung weist, ist er keine Garantie für faire Wettbewerbsbedingungen. Der Gesetzgeber wird daher aufgefordert, den Entwurf nachzubessern.

Mario Frusch, CEO TNT Post Deutschland: „Die beste Lösung ist eine einheitliche Besteuerung aller Postdienstleister mit dem vollen Umsatzsteuersatz. Optional könnten Einzelsendungen von Privatverbrauchern bis 50 Stück auch in Zukunft von der Umsatzsteuer befreit bleiben. Das Gesetz darf keinen Spielraum für Interpretationen lassen. Hier muss nachgebessert werden. Die Deutsche Post AG darf keine Möglichkeit erhalten, die Umsatzsteuerpflicht für Sendungen von Geschäftskunden zu umgehen.“

Die gegenwärtige Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG schützt die Hälfte des gesamten Briefaufkommens zu ihren Gunsten und verzerrt so den Wettbewerb. Die Europäische Kommission hat deshalb bereits im Frühjahr 2006 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Zusammen mit dem überhöhten Postmindestlohn (Kostensteigerung von über 20 Prozent) und einer fehlenden Entgeltkontrolle (Rabatte der Deutschen Post AG von bis zu 26 Prozent) verhindert der Umsatzsteuernachteil der neuen Postdienstleister (Kostennachteil von 19 Prozent) einen fairen Wettbewerb im Postmarkt.

 
 

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