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Ratingen, 05.12.2006

Weiterer Erfolg für TNT Post Deutschland -Oberlandesgericht Nürnberg : Nicht nur die Deutsche Post AG darf sich Post nennen - Klage der Deutschen Post AG gegen die Verwendung des Begriffs Post vom OLG Nürnberg zurück gewiesen

Die TNT Post Deutschland wird weiterhin den
Begriff „Post“ im Namen führen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden: Die Wortmarke "Post" der Deutschen Post AG (DPAG), wird nicht verletzt, wenn Wettbewerber diesen Begriff mit ihrer eigenen Firma kombinieren. Eine Klage der DPAG gegen die Marke „TPG Post“ des TNT- Konzerns wurde zurückgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

„Das Urteil stellt klar, dass der Begriff Post nicht ein Privileg des bisherigen Monopolisten ist“, unterstreicht Mario Frusch, Chef von TNT Post Deutschland. Damit hat nach dem OLG Hamburg nun ein weiteres Gericht in Deutschland den Versuch der DPAG zurückgewiesen, TNT Post Deutschland die Nutzung des Zusatzes Post zu verbieten. „Der Versuch der Deutschen Post, uns das Führen des Begriffs Post im Namen zu untersagen, ist erneut gescheitert.
Als Herausforderer der Deutschen Post sehen wir dies ein Jahr vor der vollständigen Liberalisierung des deutschen Postmarktes als wichtiges Signal“, so Frusch.

Die Deutsche Post hatte Ende 2003 den Begriff „Post“ als Wortmarke schützen lassen und noch im Dezember 2003 den TNT-Konzern wegen angeblicher Verletzung der Marke verklagt.
Die DPAG wollte damit durchsetzen, dass die Marke „TPG Post“ unter der die heutige TNT Post Deutschland bis Juli 2005 auftrat, nicht mehr benutzt wird. In erster Instanz hatte dies das Landgericht Nürnberg-Fürth Ende März 2006 bereits abgelehnt und darauf verwiesen, dass der Begriff Post allein nicht gegen eine Benutzung in einer Kombinationsmarke geschützt werden könne. Auch die Berufungsinstanz schloss sich dieser Auffassung jetzt an.

Die Richter urteilten, dass die von der DPAG kritisierte Verwechslungsgefahr „mangels hinreichender Zeichenähnlichkeit“ nicht besteht. Die Deutsche Post AG könne sich auch nicht darauf berufen, dass viele Verbraucher mit dem Begriff Post die DPAG verbinden. Dies ergebe sich u.a. aufgrund des bisherigen und noch teilweise fortdauernden Monopols und sei kein Grund für einen Schutz des Begriffes Post. Dies würde auch dem Ziel des Gesetzgebers entgegenwirken, den Wettbewerb auf dem Postmarkt zu verstärken.

In Kürze wird das Bundespatentgericht über die Löschung der Marke „Post“ entscheiden. Die TNT Post Deutschland ist nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung am 15. November 2006 vor dem BpatG in München optimistisch, dass die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes, die Marke „Post“ zu löschen, bestätigt wird.

 
 

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