Pressemitteilungen 2008
Ratingen, Berlin, 18.12.2008
Rechtsauffassung bestätigt: Überhöhter Post-Mindestlohn ist nichtig
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute in zweiter Instanz entschieden, dass die so genannte Post-Mindestlohnverordnung gegen geltendes Verfassungsrecht verstößt und damit nichtig ist. Mit ihrer Entscheidung bestätigten die Richter das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 07. März 2008. TNT Post hatte gegen die Verordnung geklagt, da der überhöhte Post-Mindestlohn die Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlicherklärung nicht erfüllt. Dieser Mindestlohn war im vergangenen Jahr zwischen dem von der Deutschen Post beherrschten Arbeitgeberverband Postdienste und ver.di vereinbart worden.
Amsterdam/Ratingen, 24.09.2008
Gesetzentwurf zur Umsatzsteuer im Postmarkt: TNT Post fordert Nachbesserungen
TNT Post begrüßt grundsätzlich, dass sich die Bundesregierung mit der Neuregelung der Umsatzsteuer im Postmarkt befasst. Dies ist eine notwendige Maßnahme, da die derzeitige Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG gegen europäisches Recht verstößt und Wettbewerb verhindert. Der vorliegende Gesetzentwurf ist jedoch nicht geeignet, den Wettbewerb im Postmarkt zu beleben.
Ratingen, 02.07.2008
TNT Post schließt Haustarifvertrag mit der Gewerkschaft CGPT ab
TNT Post Regioservice hat mit der Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT) umfassende Haustarifverträge vereinbart. Diese treten zum 1. August 2008 für alle voll- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer der TNT Post Regioservice GmbH sowie deren Schwestergesellschaften TNT Post Zustellservice GmbH, TNT Post Regioservice mail-Xpress GmbH, Ridas Handels- und Sicherheitsgesellschaft mbH, cbs GmbH, Regio ES GmbH, Integrationsbetrieb ABL gGmbH und auch der PostCon Deutschland GmbH in Kraft.
Amsterdam, Berlin, Ratingen, 07.03.2008
Verwaltungsgericht bestätigt: Mindestlohn für TNT Post nicht bindend
Heute hat das Verwaltungsgericht in Berlin in seinem Urteil zur Klage gegen den Post-Mindestlohn die Rechtsauffassung von TNT Post bestätigt. Die Richter entschieden, dass der Post-Mindestlohn von € 9,80 gegen die deutsche Verfassung verstößt. Dieser Lohn wurde im November 2007 von ver.di und dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste abgeschlossen. Nach Meinung der Richter durfte der Minister für Arbeit und Soziales diesen Lohn nicht für allgemeinverbindlich erklären.