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Ratingen / Leipzig, 28.01.2010

Rechtsauffassung von TNT Post bestätigt: Überhöhter Post-Mindestlohn ist unwirksam

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in letzter Instanz entschieden, dass die sogenannte Post-Mindestlohnverordnung nichtig ist. TNT Post hatte gemeinsam mit weiteren alternativen Briefdienstleistern und dem Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. gegen die Verordnung geklagt. Hintergrund: Die Post-Mindestlohn-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verletzt TNT Post in ihren Rechten.

„Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, dass unsere Beteiligungsrechte im Normsetzungsverfahren übergangen worden sind. Der völlig überhöhte Post-Mindestlohn hat in den vergangenen zwei Jahren zehntausende Arbeitsplätze, die alternative Briefdienstleister neu geschaffen hatten, vernichtet. Nun gibt es nach über zwei Jahren endlich Rechtssicherheit für uns Wettbewerber der Deutschen Post“, kommentiert Mario Frusch, CEO von TNT Post Deutschland die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. „Dabei hat TNT Post einen Mindestlohn an sich nie in Frage gestellt – wir nehmen die soziale Verantwortung, die wir gegenüber unseren Mitarbeitern haben, sehr ernst. Eine faire Entlohnung und sichere Arbeitsplätze haben deshalb oberste Priorität. Doch dürfen Mindestlöhne nicht missbraucht werden, um Wettbewerb zu behindern und marktbeherrschende ehemalige Monopolisten zu protektionieren.“ Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein sogenanntes Feststellungsurteil und muss jetzt durch die Bundesarbeitsministerin realisiert werden.

TNT Post ist seit über zehn Jahren auf dem deutschen Briefmarkt und hat in dieser Zeit mehr als 6.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen. Das Unternehmen ist tarifgebunden und hat mit der etablierten Christlichen Gewerkschaft Postservice und Tele-kommunikation (CGPT) umfassende Haustarifverträge vereinbart. Diese liegen mit ihren Leistungen deutlich über vielen Tarifverträgen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und sehen einheitliche Regelungen für alle Beschäftigten in den regionalen Gesellschaften und Niederlassungen des Unternehmens vor, in denen Mehrwertbriefdienstleistungen und Sortierdienstleistungen erbracht werden. Mit einem Basisentgelt von 7,60 Euro im Westen bezahlt TNT Post dabei mehr als den von ver.di, dem DGB und der SPD bundesweit erst geforderten Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro. Neben der Entgeltzahlung werden in den Haustarifverträgen auch Nacht- und Feiertagszuschläge, Überstunden, Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche, Weihnachtsgeld und Produktivitätszuschläge geregelt.

Dem TNT Post-Tarifvertrag stand der Post-Mindestlohn in Höhe von 9,80 Euro gegenüber, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Ende 2007 für allgemeinverbindlich erklärt hatte. Dieser Mindestlohn wurde von ver.di und dem Arbeitgeberverband Postdienste, der von der Deutschen Post dominiert wird, unter Ausschluss der Wettbewerber ausgehandelt. TNT Post hatte im Januar 2008 gemeinsam mit weiteren Klägern gegen die Erstreckung des Post-Mindestlohns auf tarifgebundene Arbeitgeber wie TNT Post Klage eingereicht. Die Rechtsauffassung des alternativen Brief-dienstleisters wurde bereits in den ersten beiden Instanzen vom Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt. Der völlig überhöhte Post-Mindestlohn zählte in den zwei Jahren seit der formellen Liberalisierung des Postmarkts neben der einseitigen Umsatz-steuerbefreiung und der fehlenden wirksamen Entgeltkontrolle der Deutschen Post zu den größten Wettbewerbsverzerrungen im deutschen Briefmarkt. So ist nach Angaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) allein bis Ende 2008 die Zahl der Arbeitsplätze bei den alternativen Postanbietern verglichen mit Anfang 2007 um mehr als 17.000 auf 31.000 gesunken. Darüber hinaus gab es 2008 und 2009 insgesamt 148 Marktaustritte von Wettbewerbern, vorrangig aufgrund von Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Die Marktanteile der rund 750 aktiven Wettbewerber sind laut BNetzA 2008 trotz formeller Marktöffnung weiter zurückgegangen, während die Deutsche Post ihren mengenbezogenen Marktanteil auf 91 Prozent vergrößern konnte.

 
 

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