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Amsterdam, Berlin, Ratingen, 07.03.2008

Verwaltungsgericht bestätigt: Mindestlohn für TNT Post nicht bindend

Heute hat das Verwaltungsgericht in Berlin in seinem Urteil zur Klage gegen den Post-Mindestlohn die Rechtsauffassung von TNT Post bestätigt. Die Richter entschieden, dass der Post-Mindestlohn von € 9,80 gegen die deutsche Verfassung verstößt. Dieser Lohn wurde im November 2007 von ver.di und dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste abgeschlossen. Nach Meinung der Richter durfte der Minister für Arbeit und Soziales diesen Lohn nicht für allgemeinverbindlich erklären.

Das Urteil bedeutet, dass TNT Post nicht durch die Rechtsverordnung angewiesen werden kann, den zu hohen Mindestlohn zu zahlen. Das heutige Urteil ist ein wichtiger erster Schritt, denn der deutsche Staat hat wie erwartet schon Berufung gegen das Gerichtsurteil eingelegt. Das Berufungsverfahren kann mindestens sechs Monate dauern.

TNT Post wird weiterhin den für das Unternehmen verbindlichen Tarifvertrag für Mehrwertbriefdienstleistungen bezahlen, wie mit dem Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste vereinbart. Mit € 7,50 bezahlt TNT Post genau den Mindestlohn, der von ver.di, dem DGB und der SPD seit Jahren gefordert wird.

„Heute ist ein guter Tag für den Wirtschaftstandort Deutschland. Wir freuen uns, dass unsere Rechtsauffassung bestätigt wurde“, kommentierte Mario Frusch, CEO von TNT Post Deutschland. „Dies ist jedoch nur ein erster Schritt hin zu fairen Wettbewerbsbedingungen. Denn neben dem Post-Mindestlohn stellt die Umsatzsteuerbefreiung ein weiteres erhebliches Wettbewerbshindernis dar, das beseitigt werden muss.“

TNT Post war und ist für Mindestlöhne. Mario Frusch: „Mindestlöhne müssen sich an den Lebenshaltungskosten orientieren; sie dürfen aber nicht missbraucht werden, um Wettbewerb zu verhindern oder einen Monopolisten zu protektionieren.“

 
 

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